Gebühren

Die Kursgebühr unterscheidet sich je nach Zielgruppe und ist auf den jeweiligen Angebotsseiten der einzelnen Kurse angegeben.

Die Teilnahmegebühren werden nach der aktuellen Gebührenverordnung der Kunstschule Potsdam erhoben. Diese ist hier einsehbar: link zur Gebührenordnung.

Möglichkeit der Kostenübernahme

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Stadt Potsdam unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Finanzierung von kulturellen Tätigkeiten, darunter fällt auch die Kursteilnahme bei der Kunstschule Potsdam. Berechtigt sind Personen, die folgende Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit analogen Ansprüchen nach dem SGB XII, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoG)

Auf der Webseite der Stadt Potsdam finden Sie alle dazu nötigen Infos sowie Unterlagen.

Foto: Ilka Raupach