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Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Kunstschule Potsdam e.V.

1. Rahmenbedingungen

1.1 Gegenstand

Die Kunstschule Potsdam (Kunstschule) ist eine Einrichtung der außerschulischen kulturellen Bildungsarbeit. In unterschiedlichen Werkstätten bietet sie Kurse für verschiedene Techniken der Bildenden Kunst (Malerei, Zeichnung, Plastik, Druckgrafik, Keramik, Experimentelle Malerei, Fotografie und Film) an, die sich an spezifische oder gemischte Altersgruppen (ab fünf Jahren) richten. Kurse finden in der Regel wöchentlich oder als Wochenendkurse statt. In den Schulferien werden darüber hinaus offene Ferienwerkstätten angeboten, in denen die Kinder an ausgewählten Tagen innerhalb eines festgesetzten Zeitrahmens in der Kunstschule künstlerisch aktiv werden können.

1.2 Anmeldung

Für die Teilnahme an den Kursen der Kunstschule ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. 

Die Anmeldung für wöchentliche Kurse erfolgt über das Anmeldeformular der Kunstschule. Das Anmeldeformular kann persönlich im Büro der Kunstschule im Kulturhaus Babelsberg, Karl-Liebknecht-Straße 135, 14482 Potsdam, abgegeben, per Post oder E-Mail (info@kunstschule-potsdam.de) übersandt.

Die Anmeldung für Wochenendkurse und Ferienwerkstätten erfolgt telefonisch über das Büro der Kunstschule (0331-710224) oder per Mail (wie vorstehend).

Die Anmeldung ist mit Unterzeichnung des dazugehörigen Vertrages verbindlich. 

Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen für einen bestimmten Kurs die Anzahl der verfügbaren Plätze, erfolgt die Vergabe nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldungen. Die Kunstschule behält sich vor, Plätze anderweitig zu vergeben und vom Angebot zurück zu treten, wenn der zur Anmeldung gehörende Vertrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach dessen Übergabe oder Übersendung, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Kurses im Büro der Kunstschule unterschrieben vorliegt.

Die bei der Anmeldung erhobenen Daten werden entsprechend der Datenschutzbestimmungen der Kunstschule Potsdam e.V. nach den Vorgaben der DS-GVO und des BDSG verarbeitet. Diese werden mit dem Vertrag übersandt und sind jederzeit im Büro der Kunstschule einsehbar. 

1.3 Teilnahmebeitrag und Zahlungsbedingungen

Sofern für einzelne Angebote nichts anderes mitgeteilt wird, beträgt der Teilnahmebeitrag bei wöchentlichen Kursen:

  • für Kinder bis 13 Jahren 20,00 Euro pro Monat
  • für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 25,00 Euro pro Monat
  • für Erwachsene 30,00 Euro pro Monat

An gesetzlichen Feiertagen, Brückentagen sowie in den brandenburgischen Schulferien finden keine Kurse statt. Sie werden bei der Berechnung der Gebühren nicht herausgerechnet.

Der Teilnahmebeitrag für Wochenendkurse und Ferienwerkstätten kann je nach Dauer variieren und wird bei Aufnahme der Kurse im Programm der Kunstschule festgesetzt und bekannt gemacht.

Der Teilnahmebeitrag fällt für jeden angebrochen Monat vollständig an. Er ist umsatzsteuerbefreit. 

Der Teilnahmebeitrag ist grundsätzlich mit Vertragsbeginn für das gesamte Halbjahr zu leisten. Er kann auch in zwei Raten gezahlt werden; in diesem Fall ist die erste Rate bei Vertragsbeginn zu zahlen, die zweite Rate zwei Monate darauf. Die jeweiligen Zahlungstermine können dem Vertrag entnommen werden.

1.4 Veranstaltungsort

Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes mitgeteilt wird, finden die Kurse in den Räumlichkeiten des Kulturhauses Babelsberg, Karl-Liebknecht-Straße 135 in 14482 Potsdam, statt. Sie sind nicht an feste Räume gebunden, sondern finden je nach Schwerpunkt des Kurses können die Räumlichkeiten variieren. 

1.5 Teilnehmendenzahl und Kursdurchführung

Wöchentliche Kurse bestehen mindestens aus 5 Teilnehmenden. Liegen für einen Kurs weniger Anmeldungen vor, findet dieser nicht statt. Der Vorstand der Kunstschule Potsdam e.V. kann im Einzelfall wöchentliche Kurse mit weniger Teilnehmenden eröffnen.

Für Workshops und Ferienwerkstätten kann die Mindestzahl variieren. Über die Absage eines Angebots entscheidet der Vorstand im Einzelfall, wenn die Anzahl der Anmeldungen unterhalb des für die Durchführung des Angebots erforderlichen oder wirtschaftlich zumutbaren Ansatzes liegt.

Findet ein Kurs nicht statt, fällt kein Teilnahmebeitrag an. Gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder können für ein anderes Kursangebot eingesetzt werden.

1.6 Quereinstieg und Schnuppertag

Ein Quereinstieg ist auch im laufenden Kurshalbjahr möglich. In diesem Fall ist der bis zum Ende des Halbjahres verbleibende Teilnahmebeitrag nach begonnenen Monaten in einer Zahlung zu leisten.

Es besteht die Möglichkeit eines kostenfreien Schnuppertags. Der Schnuppertag kann nach Anmeldung unter Vorbehalt bestehender Kapazität in einem selbst ausgewählten Kurs wahrgenommen werden. Entscheidet sich der*die Teilnehmer*in für eine Fortführung des Kurses, werden ab dem 2. Besuch die bis zum Ende des Halbjahrs anfallenden Beiträge fällig, für den laufenden Monat jedoch nur anteilig ab diesem Zeitpunkt. Die Fortführung des Kurses setzt den Abschluss eines Teilnahmevertrages voraus. Ein Schnuppertag kann je Kurs nur einmal im Jahr wahrgenommen werden.

1.7 Erkrankung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Durchführung des Kurses durch eine*n bestimmte*n Dozent*in. Steht ein*e Kursleiter*in krankheitsbedingt nicht zur Verfügung, wird der Kurs durch eine*n andere*n Dozent*in vertreten. Wird kein Ersatz gefunden, fällt der Kurs aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.  

Können Kursteilnehmer*innen aufgrund eigener Erkrankung oder sonstiger Verhinderung nicht am Kursangebot teilnehmen, findet keine Beitragserstattung statt. Um formlose Mitteilung der Nichtteilnahme wird gebeten.

1.8 Außerordentliche Schließung 

Im Falle einer vorübergehenden, außerordentlichen Schließung der Schule aufgrund behördlicher Anordnungen werden unverbraucht entrichtete Teilnahmebeiträge gutgeschrieben und können bei Fortsetzung des Schulbetriebs auch für andere Kursangebote eingesetzt werden. Besteht kein Interesse an der Wahrnehmung des Kursangebotes zu einem späteren Zeitpunkt, so werden Beiträge für Monate, in denen aufgrund der Schließung kein Kurs stattgefunden hat, auf Antrag des*der Teilnehmer*in oder seines*ihres gesetzlichen Vertreter*in zum Ende des Halbjahres erstattet. 

Gleiches gilt, wenn die Fortsetzung des Schulbetriebs aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder durch eine zeitlich befristete Verordnung verboten oder von Voraussetzungen abhängig gemacht wird, welche die Durchführung des Schulbetriebs nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die hierzu notwendigen Feststellungen trifft der Vorstand nach Anhörung der Dozent*innen. 

Der Vorstand kann die Schließung auf einzelne Kurse beschränken oder deren Fortsetzung von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Ein Sonderkündigungsrecht der*des Teilnehmer*in wird hierdurch regelmäßig nicht begründet. 

Eine Gutschrift oder Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen, wenn der jeweilige Kurs in einem alternativen, z.B. Online-Format angeboten wird und dem*der Teilnehmer*in die fortgesetzte Teilnahme möglich und zumutbar ist.

2. Laufzeit, Kündigung, Widerruf

2.1 Vertragslaufzeit

Verträge werden für eine Laufzeit von sechs Monaten, angelehnt an die Kurshalbjahre der brandenburgischen Schulen, geschlossen. Die konkreten Daten ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Laufzeit eines Vertrags verlängert sich nicht automatisch. Vielmehr bedarf es nach Ende der Laufzeit einer erneuten Anmeldung und eines neuen Vertragsabschlusses.

2.2 Kündigung

Vor Ende der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. 

Eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Die Gründe, auf welche die Kündigung gestützt wird, sind dem Büro der Kunstschule mitzuteilen. Die Geschäftsführung behält sich die Prüfung vor, ob unter Würdigung der berechtigten Interessen der*des Teilnehmenden die Voraussetzungen für eine außerordentliche fristlose Kündigung vorliegen. Ist dies der Fall, werden die Gebühren für die nicht in Anspruch genommene Vertragsrestlaufzeit erstattet.

Die Kunstschule teilt die Ziele und Grundsätze der Erziehung und Bildung gem. § 4 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg, insbesondere wahrt sie die Freiheit des Gewissens sowie Offenheit und Toleranz gegenüber unterschiedlichen kulturellen, religiösen, weltanschaulichen und politischen Wertvorstellungen, Empfindungen und Überzeugungen. Die Kunstschule versteht sich als ein Ort der künstlerischen Bildung, des Ausprobierens und der Selbstentwicklung, wofür ein diskriminierungsfreies Miteinander Voraussetzung ist. Teilnehmende die durch Handlungen, Äußerungen, künstlerische Darstellungen oder andere Verhaltensweisen, die geeignet sind, andere Kursteilnehmende oder Dozierende zu diskriminieren, einzuschüchtern, in ihrer Würde herabzusetzen oder in anderer Weise in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen und ihrer Gestaltungsfreiheit erheblich einzuschränken, oder die den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen, werden vom Kurs oder Kursprogramm ohne Erstattung von Gebühren ausgeschlossen. Entscheidungen über den Ausschluss von einem Kurs trifft die oder der jeweilige Dozent*in. Entscheidungen über den Ausschluss vom Kursprogramm trifft der Vorstand der Kunstschule Potsdam e.V.

2.3 Widerruf des Vertrages

Nach der Anmeldung zu einem Kurs besteht die Möglichkeit, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Ablauf des auf dem Anmeldeformular vermerkten Datums. Erfolgt die Anmeldung nicht im Büro der Kunstschule beginnt die Frist an dem auf den Zugang der Widerrufsbelehrung folgenden Tag. Der Widerruf kann ohne jegliche Begründung schriftlich oder per Mail an das Büro der Kunstschule erfolgen. Bei postalischem Versand gilt der Poststempel. Bei Widerruf werden bereits bezahlte Beiträge anteilig erstattet. 

3. Material und Haftung 

3.1 Material

Die Kunstschule Potsdam stellt alle für die Kurse notwendigen Materialien. Die Materialien sind in den Kursgebühren enthalten. Es fallen keine weiteren Kosten dafür an, sofern nicht anders kenntlich gemacht wurde.

3.2 Haftungsbeschränkung

Es wird empfohlen, in den Kursen Arbeitskleidung zu tragen. Die Kunstschule Potsdam haftet für Schäden an Kleidungsstücken von Teilnehmenden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeiter*innen. Die Kunstschule Potsdam haftet nicht für den Verlust von Wertgegenständen in ihren Räumen und während der Veranstaltungen.

3.3 Umgang mit Mobiliar und Ausstattung

Das Mobiliar sowie die Ausstattung der Werkstätten der Kunstschule Potsdam sind pfleglich zu behandeln. Ein Schadensersatzanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der*die Teilnehmende*r vorsätzlich und/oder fahrlässig einen Schaden verursacht.

4. Schlussbestimmungen

Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt die jeweils anwendbare gesetzliche Regelung.